AGB's // TERMS & CONDITIONS

# ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER NATURAL BORN EXPLORERS GmbH

Die nachfolgenden Bestimmungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen den Darstellern (im Folgenden „Model“ genannt), Natural Born Explorers (im Folgenden „Agentur“ genannt) und den jeweiligen Kunden verbindlich regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

01. BUCHUNGSGRUNDLAGEN

01.1
Die Agentur gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden im Namen und im Auftrag des Models ab. Als Kunde gilt derjenige, der bei der Agentur bucht, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes vereinbart wird.

01.2
Der Kunde schuldet der Agentur eine Vermittlungsprovision. Diese beträgt 20% des vereinbarten Honorars/Buyouts für das Model oder des zu zahlenden Ausfallhonorars zzgl. der gesetzlichen Mwst.

01.3
Jegliche Haftung der Agentur aus dem vermittelten Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen.

01.4
Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen das Model mit dem Provisionsanspruch der Agentur aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. 

01.5
Der Kunde schuldet die Vermittlungsprovision auch für Folgebuchungen und Buyouts. Direktbuchungen oder Folgebuchungen unter Umgehung der Agentur sind unzulässig und verpflichten zum Schadensersatz.

 

02. BUCHUNGSMÖGLICHKEIT

02.1
Der Kunde hat die Möglichkeit, das Model fest für ein Engagement zu buchen. Eine Festbuchung gilt für den Kunden, das Model und die Agentur als verbindlicher Vertragsschluss. Das Model ist durch die Festbuchung verpflichtet, das vereinbarte Engagement zu erfüllen.

02.2
Der Kunde ist durch die Festbuchung verpflichtet, das mit der Festbuchung vereinbarte Entgelt einschließlich der Vermittlungsprovision zu entrichten.

02.3
Falls eine Festbuchung (noch) nicht gewünscht ist, kann eine unverbindliche Reservierung (Option) erfolgen, die aber alle Parteien nicht zum Vertragsschluss verpflichtet. Optionen sind terminverbindliche Reservierungen. Eine Option verfällt, wenn nicht spätestens drei Werktage (bis 18:00 Uhr) vor Tätigkeitsbeginn oder innerhalb von einem Werktag nach Aufforderung durch die Agentur eine Festbuchung erfolgt. Samstag oder Sonntag sind keine Werktage. Es gilt deutsche Zeitrechnung. Optionen werden nach Buchungseingang notiert. Handelt es sich nicht um eine erste Option, wird dem Kunden der Rang der Option mitgeteilt. Verfällt eine Option, rücken nachfolgende Optionen in der Rangfolge auf. 

02.4
Wetterbedingte Buchungen sind nach Vereinbarung möglich.  Diese müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Soweit nichts anders vereinbart, handelt es sich hierbei um Wetteroptionen

 

03. STORNIERUNG DER BUCHUNG

03.1
Eine Festbuchung kann nur aus wichtigem Grund storniert werden. 
Ein wichtiger Grund liegt in der Regel vor, wenn 
- sich das Engagement wegen unvorhersehbarer und/oder unabwendbarer Ereignisse, insbesondere höherer Gewalt, behördlicher Auflagen oder gesetzlicher Verbote als undurchführbar erweist oder
- das Model aufgrund von Verletzung, längerer Krankheit oder Unfall an der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen an den vereinbarten Terminen verhindert ist. Dies ist gegen Vorlage durch Attest nachzuweisen. 

03.2
Soll eine Festbuchung storniert werden, ist der andere Vertragspartner unverzüglich unter Darlegung der Gründe für die Stornierung zu unterrichten.

03.3
Wird eine Festbuchung durch den Kunden storniert, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, ist der Kunde zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

03.4
Die Stornierung einer Festbuchung bedarf der Schriftform oder der elektronischen Form per E-Mail. Eine Stornierung per SMS ist ausgeschlossen.

03.5
Erfolgt die Stornierung durch das Model, wird die Agentur sich nach besten Kräften bemühen, gegebenenfalls unter Einschaltung anderer Agenturen, für den Kunden einen adäquaten Ersatz zu finden. 

03.6
Liegen bei wetterbedingten Buchungen gem. § 2 Abs. 4 die Wetterbedingungen nicht vor oder ist die Wetterlage unklar, kann nach Absprache mit dem Kunden das Shooting auf einen zweiten, vorab definierten Zeitraum verschoben werden. Diese Absage muss spätestens drei Werktage vor Shooting Start erfolgen. Für diesen Fall fallen keine ‚Ausfallhonorare an. Der zweite Termin ist bindend und obliegt den regulären Storno Konditionen.

 

04. VERGÜTUNG

04.1
Der Kunde ist zur Entrichtung der im Buchungsauftrag vereinbarten Vergütung verpflichtet.

04.2
Der Kunde hat zudem an die Agentur eine Agenturprovision in Höhe von 20% der Rechnungssumme zu entrichten.

04.3
Reise- und Übernachtungskosten des Models werden grundsätzlich vom Kunden in tatsächlicher Höhe übernommen. Die Abrechnung von Fahrten im eigenen PKW erfolgt mit 0,30 € pro gefahrenen Kilometer. 

04.4
Die Agentur ist ermächtigt, die Ansprüche des Models gegenüber dem Kunden im Namen des Models abzurechnen. Der Kunde hat das Fotomodellhonorar sowie Ausfallhonorar, Reisetageersatz und Reisespesen jeweils nach Rechnungserhalt zu bezahlen. Nach Zahlungseingang bei der Agentur überweist diese die entsprechenden Beträge an das Model.

05. ARBEITSZEIT

05.1
Für eine Tagesbuchung beträgt die vereinbarte Arbeitszeit in der Regel acht Stunden, bei einer Halbtagsbuchung in der Regel vier Stunden. Soweit nicht anders vereinbart, dauert die Arbeitszeit einer Tagesbuchung von 09.00 h bis 18.00 h inklusive einer Stunde Pause.

05.2
Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Models am vereinbarten Arbeitsort beim Kunden zur vereinbarten Zeit. Vorbereitungszeiten wie Make-up und Frisur zählen zur Arbeitszeit.

05.3
Überstunden werden mit dem jeweiligen Stundensatz des vereinbarten Honorars zzgl. 15% Aufschlag vergütet. Die Vermittlungsprovision der Agentur erhöht sich entsprechend. Eine Überschreitung der Arbeitszeit bis 45 Minuten wird aus Kulanz nicht berechnet.

05.4
An- und Abreise werden nur als Arbeitszeit berechnet, wenn dies im Vorfeld auch explizit so vereinbart wurde. Die gemeinsame An- und Abreise von Model und Kunde zwischen Hotel und Arbeitsort zählt immer zur Arbeitszeit. 

05.5
Der Kunde versichert, dass er bei der Buchung von Kindern, die unter den Anwendungsbereich des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) fallen, die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften einhalten wird.

06. NUTZUNGSRECHTE

06.1
Bei der Einräumung von Nutzungsrechten aus dem Engagement wird das Model durch die Agentur vertreten.

06.2
Der Agentur und dem Model wird gestattet, das produzierte Material zum Zwecke von Eigenwerbung kostenfrei und ohne zeitliche Beschränkung zu nutzen. Die Agentur darf mit dem vom Model erstellten Bildmaterial Eigenwerbung für das Model und die Agentur auf allen Werbemitteln betreiben. Ein etwaiger Nutzungsausschluss ist der Agentur schriftlich mitzuteilen.

06.3
Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig.

06.4
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit dem vereinbarten Honorar für das Model die Nutzungsrechte an den Aufnahmen ausschließlich dem genannten Kunden für den Zeitraum von einem Jahr innerhalb der Bundesrepublik Deutschland für den vereinbarten Verwendungszweck, das vereinbarte Produkt und die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt. Die Jahresfrist beginnt mit der tatsächlichen Nutzung, spätestens aber zwei Monate nach Abschluss des Engagements.

06.5
Jede weitergehende Nutzung, insbesondere Poster, Plakate, Verpackungen, Displays, Videos sowie jede Nutzung des Modelnamens, bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung durch die Agentur.

07. REKLAMATION

07.1
Im Falle von Reklamationen vor oder während der Durchführung des Engagements hat der Kunde diese unverzüglich der Agentur mitzuteilen und die Reklamationsgründe darzulegen. Dabei wird widerlegbar unterstellt, dass ausreichende Reklamationsgründe nicht vorliegen, wenn der Kunde das Engagement trotz der Reklamation weiterführt.

Es sind Polaroidfotos zum Nachweis der Reklamation zu erstellen. Sodann ist das Fotomodell ausdrücklich von seiner Arbeitspflicht zu entbinden. Für Hairstyling, Styling und Make-up ist das Model nicht verantwortlich.

07.2
Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur in zumutbarer Weise die Möglichkeit zur Beseitigung der Gründe zu geben, die zur Reklamation geführt haben.

07.3
Bei berechtigten Reklamationen, die vom Kunden nachgewiesen werden, entfällt oder reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Kunden für die vereinbarte Vergütung und die Reise- und Unterkunftskosten in angemessener Weise.

 

08. PFLICHTEN DES KUNDEN

08.1
Der Kunde verpflichtet sich, bei der Durchführung des Engagements die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Dies gilt insbesondere für Bestimmungen zur Arbeitssicherheit und zur Arbeitszeit.

08.2
Bei risikoreichen Aufnahmen hat der Kunde eine entsprechende Versicherung für das Model abzuschließen und die Agentur über das Risiko vor Vertragsschluss vollständig schriftlich aufzuklären. Ist der Agentur das einzugehende Risiko bei der Buchung nicht ausdrücklich mitgeteilt worden, ist das Model berechtigt, seine Leistung zu verweigern und erhält ein Ausfallhonorar von 70% der vereinbarten Vergütung.

08.3
Soweit ein Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen festgestellt wird, stellt der Kunde die Agentur von jeglichen Ansprüchen frei.

08.4
Der Kunde verpflichtet sich, die Privatsphäre des Models zu respektieren und zu schützen.

08.5
Der Kunde verpflichtet sich, dass nach einer erfolgten Buchung eines Models eine weitere zukünftige Buchung des Models ausschließlich über die Agentur erfolgen wird. Für den Fall der Zuwiderhandlung steht der Agentur ein angemessener Schadensersatzanspruch gegenüber dem Kunden zu, der in der Regel die Höhe der entgangenen Vermittlungsprovision beträgt. Dem Kunden steht die Möglichkeit des Nachweises eines geringeren Schadens zu.

 

09. HAFTUNG

09.1
Die Haftung der Agentur aus dem vermittelten Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen.

09.2
Die Haftung der Agentur für jegliche Art von Unfällen des Models ist ausgeschlossen. Jedes Model ist für den Abschluss einer ausreichenden Unfallversicherung (auch im Ausland) verantwortlich.

09.3
Die Haftung der Agentur und des Models für Schäden wegen höherer Gewalt ist ausgeschlossen

09.4
Die Haftung des Models sowie der Agentur ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt 

09.5
Bei schuldhafter Verspätung des Fotomodells (Verschlafen, verpasstes Flugzeug etc.) hat das Model entsprechend länger zu arbeiten und die Zusatzkosten zu tragen. Ist dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich, so verliert das Model seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf der Grundlage des Überstundenhonorars. 

09.6
Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

 

10. VERTRAULICHKEIT

 Die Parteien verpflichten sich, den Inhalt dieser Vereinbarung, insbesondere die hiernach geschuldeten Leistungen sowie alle nicht öffentlich zugänglichen Daten, von denen sie im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Ausführung dieser Vereinbarung Kenntnis erlangt haben, vertraulich zu behandeln. Die Offenlegung dieser Vereinbarung ist nur aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen zulässig. In diesem Fall ist die andere Partei unverzüglich über die Offenlegung zu informieren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung fort.

 

11. DATENSCHUTZ

11.1
Die Agentur ist zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz verpflichtet.

11.2
Die Agentur wird die an sie übermittelten personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Vermittlung, Abwicklung und Abrechnung eines Engagements erheben, nutzen und verarbeiten.

11.3
Der Kunde hat jederzeit das Recht, Auskunft über die von ihm gespeicherten persönlichen Daten zu verlangen.

 

12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

12.1
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

12.2
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

12.3
Es wird die Anwendung deutschen Rechts vereinbart.

12.4
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich der Wechsel- und Urkundenprozesse ist Bonn.


(Stand: Mai 2019)